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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,9370)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.04.2023 - VerfGH 105/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,9370)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. April 2023 - VerfGH 105/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,9370)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 11/19

    Unstatthafte Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22
    Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Abänderung eigener Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof hat der Gesetzgeber nicht geschaffen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6).

    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).

    b) Ob abweichend hiervon die Gegenvorstellung in besonders gelagerten Ausnahmekonstellationen zur Vermeidung groben prozessualen Unrechts oder die Anhörungsrüge bei der Geltendmachung von Verletzungen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör in Betracht kommen können (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7), kann hier offen bleiben.

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22
    In dem in Bezug genommenen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Juni 2020 - VerfGH 65/19.VB-3, juris, Rn. 12, wird ausgeführt, dass die Regelung des § 53 Abs. 2 VerfGHG auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht, die gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG Bindungswirkung sowohl gegenüber dem Landesgesetzgeber als auch gegenüber dem Verfassungsgerichtshof entfaltet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95, BVerfGE 96, 345).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 65/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22
    In dem in Bezug genommenen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Juni 2020 - VerfGH 65/19.VB-3, juris, Rn. 12, wird ausgeführt, dass die Regelung des § 53 Abs. 2 VerfGHG auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht, die gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG Bindungswirkung sowohl gegenüber dem Landesgesetzgeber als auch gegenüber dem Verfassungsgerichtshof entfaltet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1997 - 2 BvN 1/95, BVerfGE 96, 345).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 47/21

    "Einspruch" gegen einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - VerfGH 105/22
    Nach der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht vielmehr ein erhebliches Interesse an einer endgültigen Beendigung des Verfahrens, das der Zulässigkeit weiterer gesetzlich nicht geregelter Rechtsbehelfe grundsätzlich entgegen steht (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 6, und vom 27. April 2021 - VerfGH 47/21.VB-2, juris, Rn. 4, jeweils m. w. N.).
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